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Berufsbilder


Regieassistent

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Regieassistenz ist ein eigenständiges Berufsbild. Die Tätigkeit der Regieassistenz beinhaltet künstlerische, technische und organisatorische Aufgaben innerhalb der Fernseh- und Filmproduktion.

Berufliche Voraussetzungen:
Umfassende theoretische und praktische Kenntnisse in den Bereichen Technologie, Dramaturgie und Ästhetik des Fernsehens und Films.

Die Berufsausübung umfasst folgende Tätigkeiten:

 

    Während der Vorbereitung
  1. Studium des Drehbuchs oder sonstiger Werkvorlagen. Besprechung mit dem Regisseur über dramaturgische, künstlerische und technische Absichten der Realisation.
  2. Einarbeitung in das Drehbuch bzw. in sonstige Werkvorlagen in bezug auf inhaltliche, thematische und organisatorische Aufgabenstellungen.
  3. Vorauswahl der Zusammenstellung von Archivmaterial.
  4. Überprüfen des Drehbuchs in bezug auf die Filmlänge, d.h. Vorstoppen der Szenenlänge.
  5. Erstellen von Drehbuchauszügen (Bilder, Tageseinteilung, Hauptrollen, Nebenrollen, Komparserie, Dekorationen, Requisiten, Kostüme, Maske, Musik, Special Effects ect.).
  6. Koordination der Drehbuchauszüge mit allen an der Produktion beteiligten Mitarbeitern.
  7. Mitwirkung an der Erstellung des Drehplans.
  8. Mitwirkung bei der Besetzung aufgrund umfangreicher Kenntnisse des Darstellerangebots.
  9. Selbstständige Auswahl von Kleindarstellern und Komparserie.
  10. Mitwirkung an Motivbesichtigungen und künstlerisch-technischen Vorbereitungen (Szenenbild, Requisite, Kostüm, Maske).
  11. Mitarbeit an der Erstellung des Storyboards.

    Während der Dreharbeiten

  12. Organisation des Drehablaufs am Set.
  13. Mitarbeit an der szenischen Auflösung.
  14. Selbstständige Einrichtung szenischer Hintergründe.
  15. Verantwortliche Erstellung der Tagesdisposition in Zusammenarbeit mit der Produktion.
  16. Mitwirkung an der Kontrolle der Arbeitsresultate durch Teilnahme an der Mustervorführung.

     

Die Verantwortung für Bewegungsanschlüsse und die Kontrolle von Requisiten-, Masken- und Kostümanschlüssen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Continuity (siehe Berufsbild Continuity).

Es gibt noch keine einheitlich geregelte Ausbildung zur Regieassistenz. Die derzeitige Ausbildung zur 1.Regieassistenz erfolgt über Volontariate im Fernseh- und Filmbereich und/oder über die Tätigkeit als Continuity und/oder als 2.Regieassistenz unter Anleitung der 1.Regieassistenz. Weitere Möglichkeiten ergeben sich durch die Ausbildung an Fachhochschulen der Bundesrepublik oder des Auslandes.

Erstellt vom: Bundesverband der Fernseh- und Filmregisseure in Deutschland e.V.

 

 














 




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